Wissenswertes zum Honorar  

Krankenversicherungen

Derzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen ärztliche Leistungen und von Ärzten verordnete Leistungen erstattet. Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden nicht ärztlich verordnet und sind dem zu Folge von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungspflichtig!   

Bei gesetzlich versicherten Klienten mit einer Zusatzversicherung können die Aufwendungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie zum Teil ganz, teilweise bzw. bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erstattet werden.    

Privatversicherungen übernehmen eine teilweise oder vollständige Kostenerstattung, die abhängig ist von den mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen.   

Privatrechnung   

Da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie mit den Krankenkassen nicht abrechen kann, erhalten Sie eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen. Wägen Sie in Ruhe ab, ob

es für Sie sinnvoll ist (siehe unten "Vorteile einer Privatbehandlung"), die Abrechnungen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einzureichen und eine eventuelle ganz oder teilweise Kosten-erstattung in Anspruch zu nehmen. Halten Sie gegebenenfalls schon im Vorfeld einer Be- handlung Rücksprache mit Ihrer Versicherung.       

Vorteile einer Privatbehandlung

Unter dem Blickwinkel der Behandlungskosten erscheint eine private Übernahme  der Behandlungskosten zunächst unzweckmäßig. Bei genauer Betrachtungsweise jedoch werden deutliche Vorteile einer eigenen Kostenübernahme - ohne Beteiligung der Krankenkasse - erkennbar:   

 

  1. Krankenkassen und Versicherungen werden über Diagnose und Behandlung nicht in Kenntnis  gesetzt. Ihre Behandlung wird für andere Institutionen nicht aktenkundig!
  2. Übernehmen Krankenkassen Ihre psychotherapeutischen Behandlungskosten, so gelten Sie als "psychisch (vor-)erkrankt". Dies erscheint umso paradoxer, wenn beispielsweise psychotherapeutische Interventionen für sogenannte Anpassungsstörungen (Prüfungs-angst, Trennung oder Berufswechsel) in Anspruch genommen werden. Eine zunächst vorteilhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse kann später zu erheblichen Auswirkungen (Mehrkosten, Ablehnung!!) insbesondere bei Versicherungs-neuabschlüssen (z. B. Lebensversicherung) oder Versicherungswechseln führen.
  3. Sie haben keine langen Wartezeiten von der Erstkontaktaufnahme bis zum Behandlungsbeginn. Termine sind kurzfristig möglich. 
  4. Sie bleiben unabhängig und bestimmen die Anzahl und Häufigkeit  Ihrer Sitzungen!

Übersicht der Honorarsätze  

Psychotherapie

80,00 Euro/Sitzung (mind. 60 Minuten)

Coaching

ab 120,00 Euro/Coaching (mind. 60 Minuten, max. 120 Minuten)

Vorträge/Seminare/Kurse

auf Anfrage

Individuelle Einzelregelungen (soziales Honorar) sind möglich. Bitte sprechen Sie mich an!  

 

<zurück>