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Wissenswertes zum HonorarKrankenversicherungenDerzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen ärztliche Leistungen und von Ärzten verordnete Leistungen erstattet. Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden nicht ärztlich verordnet und sind dem zu Folge von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungspflichtig! Bei gesetzlich versicherten Klienten mit einer Zusatzversicherung können die Aufwendungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie zum Teil ganz, teilweise bzw. bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erstattet werden. Privatversicherungen übernehmen eine teilweise oder vollständige Kostenerstattung, die abhängig ist von den mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen. PrivatrechnungDa ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie mit den Krankenkassen nicht abrechen kann, erhalten Sie eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen. Wägen Sie in Ruhe ab, ob es für Sie sinnvoll ist (siehe unten "Vorteile einer Privatbehandlung"), die Abrechnungen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einzureichen und eine eventuelle ganz oder teilweise Kosten-erstattung in Anspruch zu nehmen. Halten Sie gegebenenfalls schon im Vorfeld einer Be- handlung Rücksprache mit Ihrer Versicherung. Vorteile einer PrivatbehandlungUnter dem Blickwinkel der Behandlungskosten erscheint eine private Übernahme der Behandlungskosten zunächst unzweckmäßig. Bei genauer Betrachtungsweise jedoch werden deutliche Vorteile einer eigenen Kostenübernahme - ohne Beteiligung der Krankenkasse - erkennbar:
Übersicht der Honorarsätze
Individuelle Einzelregelungen (soziales Honorar) sind möglich. Bitte sprechen Sie mich an!
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